AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Buchung und Vertragsschluss
(1) Nach Buchung einer Tour bekommt der Auftraggeber, im Nachfolgenden Kunde genannt, eine E-Mail als Bestätigung. Mit der Buchung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Tour von eat-the-world per E-Mail oder per Fax bestätigt wird. Durch diesen Vorgang sehen beide Parteien, Kunde und eat-the-world, den Auftrag als verbindlichen Vertrag an.
(2) Die Zahlung der Kreuzberg-/ Friedrichshain-Tour erfolgt im Voraus online per Kreditkarte oder per Lastschriftverfahren.
(3) Die maximale Teilnehmerzahl einer Kreuzberg-/ Friedrichshain-Tour beträgt 16 Personen pro Guide.
(4) Reisemittler und Leistungsträger von eat-the-world (z.B. Bus- und Limousinenunternehmen, Restaurants, Guides) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von eat-the-world hinausgehen oder im Widerspruch zur Leistungsbeschreibung von eat-the-world stehen.
(5) Bei der Deluxe-Tour, privaten oder Firmentouren gelten folgende Bestimmungen: Die Bezahlung wird spätestens sieben Banktage vor der vereinbarten Ankunft oder der reservierten Aktivität mit eat-the-world fällig. Für Touren, Events oder Aufträge, die weniger als sieben Banktage nach der Reservierung stattfinden, wird bei der Buchung ein Zahlungstermin vereinbart. Eine Bestätigung ist nur vollständig, nachdem 50% vom gesamten Betrag auf dem Konto des Unternehmens bezahlt und registriert sind.

 

2. Stornierte Bezahlungen & Rücklastschriften/ Gebühren

(1) Im Falle einer unbezahlten retournierten Transaktion wird eine Gebühr von 5€ pro unbezahlte oder abgelehnte Transaktion erhoben. Wenn Ihre Zahlung storniert wurde, werden alle ausstehenden Rechnungen sofort fällig.
(2) Wenn eine oder mehrere Buchungen unbezahlt von Ihrem Finanzinstitut zurückgekommen sind, behält sich eat-the-world das Recht vor, jede geschäftliche Vereinbarung aufzulösen. Alle Kunden- und Bankdaten werden streng vertraulich behandelt und nur auf Ihre Anfrage oder der Ihres Finanzinstituts - in Verbindung mit der Forderung einer vorgeblich inkorrekten oder falschen Abbuchung (z.B. Rücklastschrift) - offen gelegt.



3. Leistungen und Leistungsänderungen
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von eat-the-world. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch eat-the-world.
(2) Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht von eat-the-world zu vertreten sind. Sind der Wegfall einzelner Leistungen durch eat-the-world zu vertreten, so ergibt sich das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Eat-the-world ist verpflichtet, den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzten. Unter Umständen wird eat-the-world dem Kunden eine kostenlosen Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
(3) Die Stadtführer im Auftrage von eat-the-world sind berechtigt, saison- und wetterbedingte Streckenänderungen und Abweichungen von den angegebenen Routen und der Führungsdauer vorzunehmen.

4. Vermittlung fremder Leistungen
(1) eat-the-world haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der gebuchten Leistung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
(2) eat-the-world haftet nicht für Leistungen Dritter (z.B. gastronomische Leistungen, Limousinen-, Bahn-, Bus- oder Taxifahrten, Theater-, Museums- oder Ausstellungsbesuche, Restaurantbesuche, usw.). Sofern Stadtrundfahrten und Transfers von eat-the-world angeboten werden, wird die Beförderung nicht von eat-the-world selbst durchgeführt, sondern durch Unternehmen, welche Inhaber einer entsprechenden Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind.
(3) Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an den Touren auf eigene Gefahr stattfindet und das eat-the-world keine Haftung für eventuelle Personen- und Sachschäden übernimmt. Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden haften für jeden Schaden, der durch oder an die von ihm/ihr mitgeführten Sachen verursacht wird.
 
5. Rücktritt durch den Kunden (Storno)

(1) Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Fahrt zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei eat-the-world.
(2) Der Rücktritt muss schriftlich, bzw. per E-Mail oder per Fax erfolgen und von eat-the-world bestätigt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann eat-the-world eine entsprechende Entschädigung verlangen. Eat-the-world kann den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl eine pauschalierte Stornogebühr geltend machen. Diese beträgt:

6. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftbedingungen oder des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.